Fragen und Antworten zum Geschiedenentestament


Was ist ein Geschiedenentestament?

Als Geschiedenentestament bezeichnet man eine letztwillige Verfügung, durch die verhindert werden soll, dass der geschiedene Ehepartner auf indirektem Wege von dem Erbe profitiert. Ein Geschiedenentestament kann auch schon vor der Scheidung errichtet werden.

Wann erbt der getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner?

Nach der Trennung ist der Ehepartner zunächst unverändert erbberechtigt. Wenn man dies verhindern will, muss man ein Testament errichten. Erst dann, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und man bei Gericht einen Scheidungsantrag gestellt hat oder bei Gericht der Scheidung zugestimmt hat, verliert der Ehepartner sein Erbrecht und sein Pflichtteilsrecht (§ 1933 BGB). Dies gilt erst recht nach der Scheidung.

Wie kann der geschiedene Ehepartner Erbe werden?

Der geschiedene Ehepartner kann indirekt über die gemeinsamen Kinder Erbe werden. Wird kein Testament errichtet, werden die Kinder in der Regel Alleinerben und erhalten das gesamte Vermögen. Wenn aber dann den Kindern etwas zustößt, ohne dass sie eigene Kinder haben, erbt der geschiedene Ehegatte über das Kind das Vermögen seines geschiedenen Ehepartners.

Beispiel:

Herr Schneider (55) ist geschieden. Seine Tochter (25) ist Studentin. Sie ist ledig und hat keine Kinder. Herr Schneider verstirbt an einem Herzinfarkt und hinterlässt seiner Tochter Wertpapiere im Wert von 50.000,00 €. Kurze Zeit später kommt die Tochter bei einem tragischen Verkehrsunfall ums Leben.

Die geschiedene Ehefrau des Herrn Schneider wird nun Erbin Ihrer Tochter und erhält die Wertpapiere, die der Vater der Tochter hinterlassen hat.

Wie lässt sich verhindern, dass der geschiedene Ehepartner Erbe wird?

Es ist möglich, durch Testament einen Vorerben und einen Nacherben einzusetzen. Werden die eigenen Kinder lediglich als Vorerben eingesetzt, so ist es möglich, zu bestimmen, wer nach deren Tod Erbe wird, insbesondere lässt sich verhindern dass der geschiedene Ehegatte Erbe wird.

Beispielsweise lässt sich durch Testament regeln, dass nach dem Tod des Kindes dessen Kinder (Nach-)Erben werden sollen und dass dann, wenn das Kind bei seinem Tod keine eigenen Kinder hat, eine Person aus der eigenen Familie Erbe werden soll.

Können die Kinder beim Geschiedenentestament Ihr Pflichtteil verlangen?

Durch das Geschiedenentestament wird das Pflichtteil der Kinder nicht ausgeschlossen, wenn diese Ihr Erbe ausschlagen. Der Pflichtteil unterliegt dann nicht den Beschränkungen des Geschiedenentestamentes und kann auf den geschiedenen Ehepartner übergehen.

Daher ist es wichtig, das der Erbteil des Kindes im Testament höher ist, als der Pflichtteil, da ansonsten damit zu rechnen ist, dass das Kind den Pflichtteil verlangt.

Was ist bei minderjährigen Kindern zu beachten?

Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, wird meist der geschiedene Ehepartner nach dem Tod des anderen Elternteils sorgeberechtigt sein. In diesem Fall ist es die Aufgabe des geschiedenen Ehepartners, das Vermögen des Kindes und auch die erhaltene Erbschaft bis zur Volljährigkeit des Kindes zu verwalten.

Dies lässt sich verhindern, wenn man Testamentsvollstreckung anordnet und bestimmt, dass der Testamentsvollstecker die Verwaltung des Nachlasses bis zur Volljährigkeit des Kindes übernimmt.

Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers sollte man aber vorher mit diesem absprechen und möglichst auch die Frage der Vergütung besprechen. Bei einem kleineren Vermögen kann der Testamentsvollstrecker durchaus aus der Familie stammen, bei größerem Vermögen sollte man auch an professionelle Hilfe (etwa durch einen Rechtsanwalt) denken.

Die Testamentsvollstreckung kann mit der Regelung von Vor- und Nacherbfolge in einem Geschiedentestament kombiniert werden.

Was müssen Großeltern beachten, wenn Ihre Kinder geschiedenen sind?

Auch bei Großeltern besteht die Gefahr, dass Ihr Vermögen an das geschiedene Schwiegerkind fällt, insbesondere wenn Sie Ihre Enkelkinder durch Testament bedenken wollen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich auch hier, durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft Vorsorge zu treffen.

Empfiehlt sich ein Geschiedenentestament auch für Partner einer auseinander gegangenen nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Wenn aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Kinder hervorgegangen sind, kann der ehemalige Partner Erbe werden, auch wenn man nicht verheiratet war, so dass auch hier über ein Geschiedenentestament nachgedacht werden sollte.